aktuelle CORONA-Maßnahmen:
Für Märkte im Freien gilt derzeit nur die Abstands-Regel sowie die bekannten
Hygiene-Maßnahmen.
Es gibt keine Maskenpflicht, es gilt nicht die “3-G-Regel”
Eine Maskenempfehlung gibt es allerdings ggf. z.B. im Eingangsbereich,
und an Stellen, wo sich Warteschlangen bilden können.
am 23. und 24. Oktober 2021
von 10.00 bis 17.00 Uhr
83546 Au am Inn, Klosterhof 1